LG Saarbrücken: Erfüllungswirkung einer Online-Bezahlung mittels PayPal

Bezahlt ein Kunde via PayPal einen Kaufpreis, tritt auch dann Erfüllung ein, wenn PayPal später aufgrund eines eingeleiteten Käuferschutzverfahren die Überweisung zurück bucht <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Saarbrücken, Urt. v. 31.08.2016 - Az.: 5 S 6/16).

Der Käufer erwarb über den Online-Shop der Klägerin eine Metallbandsäge. Er bezahlte den Kaufpreis via PayPal. Im weiteren Verlauf kam es zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Ansichten über das Produkt, so dass der Käufer ein Käuferschutzverfahren bei PayPal einleitete, an dessen Ende PayPal der Verkäuferin die erteilte Gutschrift wieder abzog.

Die Verkäuferin erhob daraufhin Klage auf Zahlung des Kaufpreises, da sie im Ergebnis kein Geld erhalten habe.

Das LG Saarbrücken wies die Klage ab.

Denn mit Zahlungseingang des Betrages auf dem PayPal-Konto der Verkäuferin sei die Forderung erloschen.

Buche PayPal später diesen Betrag zurück, dann sei dies keine Handlung des Käufers, auch wenn dies auf einem von ihm eingeleiteten Käuferschutzverfahren basiere. Die Problematik betreffe vielmehr ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen Verkäuferin und PayPal

Die Verkäuferin müsse ihren Anspruch daher gegen PayPal und nicht den Käufer richten.