Ein schwedisches Gericht hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Mehrwersteuerpflichtigkeit beim Handel von Bitcoins vorgelegt <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external-link-new-window>(EuGH, Az,.: C-264/14).
Die Vorlagefragen lauten:
"1. Ist Art. 2 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) dahin auszulegen, dass als Umtausch einer virtuellen Währung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt bezeichnete Umsätze, für die eine Vergütung zu entrichten ist, die der Erbringer dieser Leistung bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, als Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt zu verstehen sind?
2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Ist Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass derartige Umtauschgeschäfte von der Steuer befreit sind?"
Eine Entscheidung des EuGH steht aus.

