Q&A-Webinar: Alles, was du zur Urheberrechtsreform wissen musst

In Zusammenarbeit mit OnlineMarketing.de gibt es mit uns am 08.08. ein Q&A-Webinar: zum Thema "Alles, was du zur Urheberrechtsreform wissen musst".  Die kostenlose Anmeldemöglichkeit gibt es hier.

Beschreibung:
Die letzte Woche begann mit einem recht großen Knall: Die Urheberrechtsreform kommt – ob wir wollen oder nicht. Da halfen auch all die guten Argumente nicht, das Europaparlament hat abgestimmt. Bleibt uns noch die Bundesebene, auf der wir die nicht allzu große Chance haben, das Schlimmste noch abzuwenden. Aber was passiert denn nun eigentlich bei Inkrafttreten der Reform? Wir klären eure Fragen am 8. April um 14 Uhr in einem Q&A-Webinar gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr. Melde dich jetzt an und stelle unserem Anwalt die Fragen, die dir am meisten unter den Nägeln brennen.

Die Urheberrechtsreform ist in aller Munde. Uploadfilter, Linksteuer und Leistungsschutzrecht beherrschen die Netzdebatte seit einiger Zeit. Ist das Internet jetzt kaputt? Können wir nun bald keine Memes mehr hochladen? Gerät die Digitalwirtschaft zur Digitalwüste? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unserem einstündigen Q&A-Webinar am kommenden Montag.

Dabei haben wir vier Themenblocks ausgemacht, die für Unternehmen die größte Relevanz haben:

1. Überblick: Urheberrechtsreform
Unsere Referenten geben einen Überblick zur aktuellen Lage: 32 Artikel umfasst die Urheberrechtsreform, mit deren Hilfe die Rechteklärung erleichtert sowie die kulturelle Vielfalt gewahrt werden soll. Was bedeutet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten und für Deutschland im Speziellen? Was passiert bis zum Inkrafttreten der Reform und was haben wir unter Art. 2 Punkt 6 als Definition der „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ zu verstehen?

2. Art. 17: „Upload-Filter“
a) Wen genau betrifft diese Pflicht jenseits von YouTube & Co.? Welche Webseiten-Betreiber sind genau von dieser Pflicht betroffen ?
b) Weiterer Weg

3. Art. 15:
Leistungsschutzrecht Die praktischen Auswirkungen betreffen nicht nur Suchmaschinen und News-Aggregatoren, sondern auch jeden Webseiten-Betreiber. Sind Hyperlinks noch erlaubt? Gilt der Artikel ab einer bestimmten Reichweite?

a) Wie war bislang die Rechtslage in Deutschland?
b) Wie wird sie zukünftig sein?
c) Welche Vor- und Nachteile hat das?

4. Regelungen zugunsten der Urheber
a) Angemessene Vergütung wird gewährleistet (Art. 18)
b) Transparenzpflicht (Art. 19)
c) Angemessene Vertragsanpassung (Art. 20)
d) Widerrufsrecht (Art. 22)

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